Kurreisen und Kurantrag – Ihr Weg zu uns
Kur beantragen – so geht die Antragstellung
1. Arzttermin vereinbaren
Eine Kur ist nicht nur vorbeugend, sondern sie dient ebenfalls dazu Krankheiten zu lindern und zu heilen. Abhängig vom Schweregrad der Erkrankung, kann auch der Arzt eine Kur empfehlen. Egal ob Mutter-Kind-Kur, Vorsorge, oder Rehakur- für alle gilt: Der erste Weg führt zum behandelnden Arzt.
2. Arztgespräch führen
In einem Gespräch mit Ihrem Arzt wird geprüft, ob Sie bereits alle notwendigen Therapien voll ausgeschöpft haben. Ist dies der Fall, so wird zunächst Ihre Kurfähigkeit geklärt und welche Art von Kur Sie benötigen. Nachdem Sie gemeinsam die Ziele und den Behandlungsschwerpunkt festgelegt haben, können Sie die Kur beantragen.
3. Kurantrag vom Arzt ausfüllen lassen
Beim Beantragen der Kur ist es wichtig, dass Ihnen der Hausarzt die Notwendigkeit der Kur schriftlich bescheinigt. Das hierfür notwendige Formblatt „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß §23 Abs. 2 SGB V“ erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Arzt unterstützt Sie außerdem bei der Auswahl einen für Sie geeigneten Kurort.
4. Kurantrag einreichen
Den ausgefüllten Kurantrag reichen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein (in diesem Fall gesetzliche Krankenkasse). Nach dem Eingang Ihrer kompletten Unterlagen überprüft der medizinische Dienst, der Vertrags- oder Amtsarzt den Kurantrag.
5. Los geht´s
Die darauffolgende Genehmigung erteilt die zuständige Krankenkasse. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie in Widerspruch gehen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Sie auf eigene Kosten zur Kur fahren.
Also zögern Sie nicht länger und informieren Sie sich noch heute über unsere attraktiven Kur- und Gesundheitsangebote.
Sie melden sich telefonisch bei uns, mindestens 3 Monate vor Wunschtermin.
Wir freuen uns auf Sie!








